Allgemeine Platzordnung
Sie sollen als unsere Gäste Ihren Aufenthalt geniessen können. Für ein angenehmes Zusammenleben auf unserem Gelände haben wir daher einige Regeln aufgestellt. Diese Platzordnung gilt auf dem ganzen Gelände des Arbeiter*innen-Strandbades Tennwil.
Betriebsleiter
Richten Sie Wünsche und Anregungen bitte an unseren Betriebsleiter, Herr Marco Fankhauser oder unsere Mitarbeiter*innen. Sie beantworten Ihre Fragen zu unserer Badi und unserem Campingplatz. Halten Sie sich bitte an ihre Weisungen.
Anreise/Parkplätze
Zeltplätze und Zimmer im Gästehaus können Sie ab 14 Uhr beziehen. Die Zeltplätze sind 36m2 gross. Geben Sie Ihren Platz oder Ihr Zimmer am Abreisetag spätestens ab 12 Uhr bzw. ab 11 Uhr frei. Alle Parkplätze sind gebührenpflichtig.
Eintritt
Der Zutritt zu unserem Areal ist gebührenpflichtig. Davon ausgenommen sind der Besuch des Restaurants und Kinder unter sechs Jahren. Ab 16 Jahren zahlt man wie die Erwachsenen, sofern kein Schüler- oder Lehrlingsausweis vorgelegt wird.
Eltern/Erziehungsberechtigte
Machen Sie bitte Ihren Nachwuchs auf die Platzordnung und deren Bestimmungen aufmerksam. Jugendliche ohne Begleitung Erwachsener dürfen ab dem vollendeten 18. Altersjahr campieren. Eine Badeaufsicht ist nicht möglich! Achten Sie daher speziell hier auf Ihre Kinder.
Nachtruhe/Sonn- und Feiertage
Auf unserem Platz herrscht von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr Nachtruhe. Denken Sie auch als Spätheimkehrende oder Frühaufstehende daran. Wenn Sie während der übrigen Zeit Musikgeräte (Soundblaster, Radio, TV, etc.) benützen, tun Sie dies bitte so, dass sich andere Gäste immer noch wohl fühlen können. Motorgeräte (z.B. Rasenmäher) bleiben an Sonn- und Feiertagen und über Mittag in ihren Hangaren.
Anlagen/Abfälle
Wir legen Wert auf ein gepflegtes Aussehen unserer Anlagen. Unterstützen Sie uns dabei, wenn Sie oder Ihre Kinder beispielsweise die Toilettenanlagen und den Grillplatz benützen oder Ihre Abfälle entsorgen. Begleiten Sie Kinder unter 5 Jahren auf die Toilette. Flüssige Überreste (Abwaschwasser usw.) sind über die sanitären Anlagen des Platzes der Kläranlage - und nicht via Gebüsch oder direkt dem See - zu zuleiten. Für die andern hier entstandenen Abfälle stehen genügend Sammelstellen (Glas, PET, Dosen, Batterien....) zur Verfügung. Metalle, übrige Kunststoffe, usw. entsorgen Sie bitte an Ihrem Wohnort.
Hunde
Ihr Hund darf Sie im Restaurantteil begleiten, nicht jedoch auf dem Campingplatz und Schwimmbadgelände. Assistenz- und Blindenhunde nach Absprache mit der Betriebsleitung.
Badewiese
Unsere Badewiese steht Ihnen von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr offen. Für die übrige Zeit besteht im Interesse der Nachtruhe unserer Gäste und unserer Nachbarn ein Zutrittsverbot.
See und Uferzone
Eine Badeaufsicht ist nicht möglich. Boote (auch Gummiboote), Surfbretter und Stand-Up Paddels dürfen nicht im Badebereich benutzt werden. Generell ist auf die Schwimmenden Rücksicht zu nehmen.
Boote dürfen über Nacht nicht an den Stegen gelassen werden (kantonale Vorschrift).
Motorboote legen auf der Aussenseite der Hafenanlage an (Platzzahl beschränkt).
Das Baden im Bereich der Hafenanlage und der Wasserungsstelle für Paddel- und Ruderboote ist gefährlich; es ist daher untersagt.
Im ganzen Strandbadareal gilt ein Fischereiverbot. Ausserhalb sind die Vorschriften des Kantons zu beachten.
Alkohol und Nikotin
Auch bei uns gelten die Gesetze. Wir verkaufen daher an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren keinen Alkohol und keine Raucherwaren.
Feuerwerk und Grill
Das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen ist auf dem ganzen Areal und den Parkplätzen strengstens verboten. Das Grillieren mit Kleingrills ist auf der Wiese nicht gestattet.
Die ganz grosse Ausnahme
Personen, welche unsere Gäste und den Betrieb durch ihr Verhalten stören, können weggewiesen werden.
Und zum Schluss
Je nach Sachverhalt gibt es zusätzliche Regeln, z.B. solche technischer Natur. Die Betriebsleitung wird sich gegebenenfalls direkt an Sie wenden.